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   BVerwG, 24.02.2004 - 1 B 187.03   

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https://dejure.org/2004,18960
BVerwG, 24.02.2004 - 1 B 187.03 (https://dejure.org/2004,18960)
BVerwG, Entscheidung vom 24.02.2004 - 1 B 187.03 (https://dejure.org/2004,18960)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Februar 2004 - 1 B 187.03 (https://dejure.org/2004,18960)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache im Rahmen der Revision durch Vorlage einer klärungsfähigen und klärungsbedürftigen Rechtsfrage - Problematik der asylverfahrensrechtlichen landesinternen Zuweisung von Ausländern an eine Kommune bei bereits unanfechtbar ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2004 - 1 B 187.03
    Die Beschwerde macht jedoch nicht, wie dies für eine ordnungsgemäße Divergenzrüge erforderlich wäre, ersichtlich, dass das Berufungsgericht einen inhaltlich bestimmten, die Berufungsentscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz aufgestellt hat, mit dem es einem in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bzw. des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).
  • BVerwG, 25.09.1997 - 1 C 3.97

    Duldung für vietnamesische Staatsangehörige bei Unmöglichkeit der Abschiebung

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2004 - 1 B 187.03
    Die Beschwerde beanstandet, das Berufungsgericht sei hinsichtlich der Voraussetzungen für die Erteilung einer Duldung von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. September 1997 - BVerwG 1 C 3.97 - (BVerwGE 105, 232 = Buchholz 402.240 § 55 AuslG Nr. 2) abgewichen.
  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 2.01

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse; Abschiebestopp wegen allgemeiner

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2004 - 1 B 187.03
    Aus der Tatsache, dass in dieser Entscheidung nicht zwischen einer asylabhängigen oder asylunabhängigen Duldung differenziert wurde, folgt entgegen der Ansicht der Beschwerde nicht, dass eine solche Unterscheidung in anderem rechtlichen Zusammenhang nicht zulässig wäre (vgl. etwa Urteile vom 12. Juli 2001 - BVerwG 1 C 2.01 - BVerwGE 114, 379 ).
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